Allgemeine Geschäftsbedingungen

Indiveon Nearshore Outsourcing eood

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1. Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Indiveon eood (nachfolgend Auftragnehmer) über unsere Waren oder Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt). Von diesen AGB abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB unserer Kunden (Auftraggeber), bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung einer ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

1.2. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

2. Vertragsschluss und Rücktritt vom Vertrag

Als Fixtermine gelten die Termine, die von dem Auftragnehmer schriftlich als Fixtermin bestätigt wurden.

Zuvor sollte der Auftraggeber die Gründe, die zum Vorliegen eines Fixtermins führen, dem Auftragnehmer schriftlich darlegen.

Die voraussichtliche Lieferzeit, die in dem Angebot oder der Bestellbestätigung vom Auftragnehmer genannt wird, ist keine Bestätigung eines Fixtermins.

 

3. Preise, Preisänderungen

3.1. Bei Lieferung nach Deutschland entfällt die gesetzliche Umsatzsteuer, wenn auf Seiten des Auftraggebers eine Umsatzsteuer-ID vorliegt. In allen anderen Fällen gilt die gesetzliche MwSt Bulgariens über 20%, die auf die Angebotssumme aufgeschlagen wird.

3.2. Unsere Angebotspreise verstehen sich immer inklusive Verpackung und Standard-Versand innerhalb Deutschlands. Geliefert wird in der Regel per Sammelguttransport an eine Frachtadresse in Deutschland, ohne Hebebühnen.

3.3. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsparameter unverändert bleiben.

3.4. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet und mit einem Stundensatz von 40,00 EURO netto berechnet. Bei Stornierung des Auftrages auf Veranlassung des Auftraggebers während der laufenden Auftragsbearbeitung behält sich der Auftragnehmer ferner das Recht vor, die verursachten Produktionskosten und/oder Kosten des Maschinenstillstandes dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

 

4. Zahlung

4.1. Die Zahlung für elektronische Veröffentlichungen erfolgt nach Projektfortschritt in drei Schritten, wenn nicht anders vereinbart (Abschluss Designphase / Testserver / GoLive).

Die Zahlung bei Drucksachen erfolgt per Vorkasse, auf Rechnung. Dabei kann die Zahlung so gestaffelt werden, dass zur Papierbestellung eine Anzahlung geleistet wird, und nach Druck ein Belegexemplar an den Kunden geschickt wird. Nach Freigabe und Restzahlung wird dann die Lieferung gestartet.

4.2. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen.

Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

4.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

4.4. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

4.5. Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.

4.6. Mängelrügen und andere Reklamationsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht, nach Erhalt der Ware die hierfür zahlungshalber hingegebene Lastschrift auf Bankkonten zu widerrufen. Dies gilt auch für den etwaig vom Auftraggeber abweichenden Kontoinhaber.

 

5. Versandkosten

5.1. Die Lieferung innerhalb Deutschland erfolgt im Standardversand kostenfrei.

5.2. Für eventuelle Express-Sendungen (Versand von Belegexemplaren o.ä.) werden Ihnen die zusätzlichen Versandkosten vorab mitgeteilt.

5.3. Wenn ihnen die Ware nicht zugestellt werden kann (Empfänger nicht angetroffen), behält sich der Auftragnehmer vor, die nochmals anfallenden Versandkosten in Rechnung zu stellen.

 

6. Druckdaten / Freigabe durch den Auftraggeber

6.1. Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich, per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus.

6.2. Die Druckdaten sind in den vereinbarten Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Druckdaten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.

6.3. Die übertragenen Druckdaten unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Druckdaten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.

6.4. Die Druckdatensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kopien der Druckdaten anzufertigen. Der Auftragnehmer speichert die Druckdaten und ggf. die Kopien von den Druckdaten ausschließlich zur Ausführung des Auftrages.

6.5. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Druckdaten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Der Auftragnehmer haftet für Beschädigung oder Verlust, gleich aus welchem Grund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände bei Archivierung gegen Verlust oder Beschädigung versichert sein, so ist dies unbeschadet einer anderweitig getroffenen Vereinbarung vom Auftraggeber selbst zu besorgen.

6.6. Wenn der Auftraggeber einen Screen- oder Digitalproof bestellt, ist dieser termingerecht freizugeben. Dies kann mittels der per E-Mail zugesandten Verlinkung, per Fax oder postalisch erfolgen. Mündliche Freigaben können nicht entgegengenommen werden. Nach dieser Freigabe beginnt die Produktion mit der in der Bestellung gewählten Produktionszeit.

6.7. Bei Unklarheiten kann der Auftragnehmer von sich aus dem Auftraggeber einen Screenproof zusenden. Dies ist eine kostenlose Leistung, die der Erfüllung des Auftrages dient. Für daraus entstehende Verzögerungen kann keine Haftung übernommen werden.

6.8. Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.

 

7. Lieferung

7.1. Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

7.2. Die Lieferung erfolgt in der Regel mit UPS oder DHL. Bei größeren Mengen per Spedition.

7.3. Die Indiveon eood ist zu Teillieferungen und -leistungen sowie zu fertigungsbedingten Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Auflage bei allen Lieferungen und Leistungen berechtigt.

7.4. Mit der Übergabe der bestellten Waren an UPS, DHL, dem Spediteur, Frachtführer, oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt geht die Gefahr der verzögerten Lieferung, der Verschlechterung oder des Untergangs auf den Auftraggeber über.

 

8. Transportschäden

8.1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte sofort bei dem Zusteller, und nehmen Sie bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf.

8.2. Nehmen Sie die Ware ohne Vermerk an, bestätigen Sie dem Zusteller gegenüber den einwandfreien Erhalt der Ware.

 

9. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung

9.1. Ist der Auftraggeber Unternehmer, der in Ausübung seiner gewerblichen oder beruflich selbstständigen Tätigkeit handelt, hat er die gelieferten Waren umgehend und sorgfältig zu überprüfen. Erhält der Auftragnehmer innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung der Ware keine Mängelrüge über offensichtliche Mängel, so gelten diese als genehmigt. Versteckte Mängel sind ebenfalls innerhalb von sieben Werktagen nach Entdeckung des Mangels dem Auftragnehmer anzuzeigen.

9.2. Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mängelfreien Sache nach ordnungsgemäßer Reklamation. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

9.3. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs die vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt. Farbmuster, die vom Auftraggeber erstellt wurden sind nicht verbindlich.

9.4. Farbabrieb und Produktionsspuren bei unlackierten Produkten ist als Reklamationsgrund ausgeschlossen.

9.5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. Hat der Auftraggeber keinen Sreenproof, Digitalproof oder Andruck bestellt, ist der Auftragnehmer von der Haftung für die Fehler frei, die sich mit den Kontrollauszügen vermeiden ließen. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt.

9.6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

9.7. Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

– Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

– Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst.

Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.

9.8. Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind.

9.9. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nicht.

9.10. Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

9.11. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.

9.12. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in Punkt 11 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen.

9.13. Das maschinelle Falten von Papier wird Falzen genannt. Dabei entsteht – aus physikalischen Gründen – immer ein Bruch des Papiers (Falzbruch). Ein Knick entgegen der Laufrichtung des Papiers verstärkt den Bruch des Papiers. Je dicker das vom Auftraggeber ausgewählte Papier ist, desto größer ist der Bruch, da mehr Masse im Knick verdrängt wird. Um den Bruch klein zu halten, nutet der Auftragnehmer Papier ab 170 g. Doch auch mit dieser Methode kann ein Bruch des Papiers nicht vollständig verhindert werden. Bei einem Kreuzbruch ist ein Knick immer gegen die Laufrichtung des Papiers gegeben. Eine Mängelrüge des Auftraggebers aufgrund eines Falzbruchs in Laufrichtung des Papieres sowie aufgrund eines Falzbruchs gegen die Laufrichtung des Papiers bei einem Kreuzbruch ist ausgeschlossen.

 

10. Haftung auf Schadenersatz

10.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware dem Auftragnehmer schriftlich (E-Mail oder Fax) anzeigt.

10.2. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.4. Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragnehmer die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.

10.5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

10.6. Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Geschäftsgewinn bzw. entgangene Einsparungen. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter der Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.

10.7. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Gewährleistungen für Druckfehler, die auf die Beschaffenheit der Druckdaten zurückzuführen sind. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung wenn die Druckdaten:

  • Mit fehlenden bzw. nicht oder fehlerhaft eingebetteten Schriften
  • Mit kleineren Auflösung als 300 dpi
  • im RGB-Farbraum angelegt sind
  • auf Überdrucken angelegt sind
  • den maximalen Farbauftrags von 300% überschreiten
  • Rechtschreib- und Satzfehler beinhalten
  • Von unseren Druckvorgaben abweichende Position von Falz- und Perforationslinien haben

10.8. Sämtliche Datensätze, die in einem anderen Farbmodus als vorgegeben sind, werden automatisch ohne Rückmeldung beim Auftraggeber in das geforderte Farbprofil konvertiert. Für diese Umwandlung kann keine Gewähr bei Farbverschiebungen übernommen werden.

10.9. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verjähren die Schadensersatzansprüche gemäß Punkt 11 in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung.

 

11. Eigentumsvorbehalt

11.1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware oder Dienstleistung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

11.2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an der gelieferten Ware oder Dienstleistung bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Wege des ordentlichen Geschäftsbetriebes unsere Waren und erbrachten Leistungen weiterzuveräußern. Zu diesem Zweck hat er jedoch im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits jetzt sicherheitshalber die hieraus entstehenden Forderungen gegen den Erwerber an den Auftragnehmer abzutreten.

11.3. Sofern Dritte (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

12. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht

12.1. Die Drucksachen und elektronischen Veröffentlichungen werden nach den inhaltlichen Vorgaben des Auftraggebers erstellt. Der Auftragnehmer hat auf deren Inhalt keinen Einfluss. Der Auftraggeber haftet daher gegenüber dem Auftragnehmer dafür, dass er geeignete Rechte, zur Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung aller übertragenen Daten (inklusive Text und Bildmaterial), besitzt. Weiterhin haftet der Auftraggeber dafür, dass durch die Produktion der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine Schutz- oder Urheberrechte Dritter verletzt werden, und dass die Drucksachen keine wettbewerbswidrigen Inhalte haben.

12.2. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.

 

13. Handelsbrauch und Copyright

Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachten, geschützten Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.

 

14. Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel

14.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

14.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, Sofia (BG). In diesem Fall sind wir jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

14.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Inhalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.